Kanzlei

Im Einzelfall ist es auch möglich, mit seinem Anliegen direkt einen Termin in der Kanzlei Dams zu vereinbaren. Hierzu braucht man – anders als in den Beratungsstellen – einen Beratungshilfeschein, den man beim zuständigen Amtsgericht zwingend vorab beantragen muss. Mit diesem Schein entstehen Ihnen lediglich 15 € Kosten für die Beratung.

Wir empfehlen im Normalfall allerdings, die kostenfreien Beratungsstellen aufzusuchen. Umfang und Qualität der Beratung unterscheiden sich nicht von unserer Leistung in der Kanzlei. Einziger Unterschied ist, dass Wartezeiten anfallen. Im Gegenzug sparen Sie jedoch den Aufwand für die Beantragung eines Beratungshilfescheins und 15 €.