Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Beratungssuchende,
bei den Beratungsterminen von Rechtsanwalt Dams stehen leichte Veränderungen ins Haus. Ab dem 18. Januar 2023 ändern sich die Anfangs- und Endzeiten der Beratungstermine die jeden Mittwoch stattfinden.
Die Sozialrechtsberatung im Begegnungszentrum Kraysel in Essen-Kray findet ab dem 18. Januar 2023 immer von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr statt.
Die Sozialrechtsberatung im Weigle-Haus im Essener Zentrum findet ab dem 18. Januar 2023 immer von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
Alle anderen Beratungstermine erfolgen wie gewohnt.
Bedingt durch den langen Umzug waren die Beratungsstellen vom 26. September 2022 bis einschließlich zum 7. Oktober 2022 geschlossen. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können das ab dem 11. Oktober 2022 alle Beratungsstellen von Herrn Dams, zu den gewohnten Zeiten, wieder besucht werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Beratungssuchende,
in den von mir geleiteten Beratungsstellen steht die Rückkehr zu einer gewissen Normalität unmittelbar bevor. Ab der Woche vom 7. März 2022 finden an insgesamt vier Beratungsstandorten wieder wöchentliche persönliche und kostenlose Beratungen zu den vorherigen Zeiten zum Thema Hartz 4 / Probleme mit dem JobCenter Essen statt.
Wieder eröffnet und hoffentlich coronabedingt so schnell nicht wieder geschlossen werden die beiden Beratungsstellen in der Innenstadt (Weigle Haus/Heinz Renner Haus), im Stadtteilzentrum Kray (Kraysel) sowie in der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Steele. Die genauen Zeiten und Adressen wollen Sie bitte dem Kalender zu den Beratungsterminen entnehmen.
Selbstverständlich werde ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht die Beratungen wie auch zuvor persönlich durchführen. Es wird dringend gebeten, zu den Beratungsterminen zugehörige Papiere, insbesondere den neuesten Bewilligungsbescheid und seine Änderungsbescheide sowie weitere Schriftstücke um die es gehen könnte, mitzubringen.
Die Wiederaufnahme der persönlichen Beratung führt allerdings, da nicht beides gleichzeitig zu schaffen ist, zu Einschränkungen bei der bisherigen Online-/E-Mail-Beratung. Während die bisher online angenommenen Angelegenheiten selbstverständlich ordnungsgemäß weitergeführt werden, gelten für neue Online-Anliegen folgende Einschränkungen:
Es können ausschließlich und ausnahmslos über Mail nur Angelegenheiten bearbeitet, bzw. Beratungen durchgeführt werden, wenn (gleichzeitig!) folgende Voraussetzungen vorliegen:
Es muss sich um eine Angelegenheit betreffend das JobCenter ESSEN handeln.
Die E-Mail muss zumindest eine kurze Schilderung des Anliegens und eine Rückrufnummer enthalten. Mails ohne Rückrufnummer oder ohne eine wenigstens kurze Schilderung des Problems (also reine Rückrufbitten) können aus zeitlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Der Mail muss ein Bescheid des JobCenters um den es geht und der vor weniger als einem Monat ausgestellt worden ist, beigefügt sein.
Die auf dieser Seite herunterladbare Vollmacht muss beigefügt sein, da ich mich ansonsten nicht für Sie an das JobCenter wenden kann.
Für Angelegenheiten betreffend das JobCenter Essen, die diese Voraussetzungen nicht treffen, oder deren Unterlagen zu komplex oder zu umfangreich sind, steht die persönliche Beratung in den Beratungsstellen nun wieder zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen und uns allen einen guten Start in das neue alte Beratungsangebot, und vor allen Dingen Gesundheit.
Mit besten Grüßen
Carsten Dams Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht
Artikel wird zeitnah aktualisiert, verringerte Kosten der Unterkunft ab dem 01.01.2022!
Zum dritten Mal in diesem ansonsten mehr als bescheidenen Jahr ist es soweit: Nach Erhöhungen der „angemessenen“ Mietkosten zum ersten März 2020 sowie verspätet zum ersten September 2020 wird die Stadt Essen nicht umhin kommen, eine weitere Erhöhung der Angemessenheitsgrenze der Wohnkosten für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz4), der Sozialhilfe nach SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Damit kommen die zu gewährenden Leistungen den tatsächlichen Verhältnissen am Essener Wohnungsmarkt wenigstens ein Stück weit näher.
Grundlage der zu erwartenden und letztlich per sofort fälligen Änderung ist die Veröffentlichung des neuen Betriebskostenspiegels für NRW des Deutschen Mieterbundes heute, am 14.12.2020. Dieser wurde auf Grundlage der in 2019/2020 erfassten Abrechnungsdaten des Jahres 2018 erstellt.
Die nach der Berechnungsweise des JobCenters Essen zuzubilligenden kalten Betriebskosten betrugen zuvor 1,93 € pro rechnerisch zustehendem Quadratmeter Wohnfläche, nun werden es wohl 2,14 € sein müssen. Gesetzt der Fall die Stadt trickst nicht und hält sich weiter an die Vorgaben des Betriebskostenspiegesl und berücksichtigt dort weiter die gleichen Positionen wie seit Jahren.
Daraus ergeben sich dann, wen auch nicht bombastische, so doch merkliche Erhöhungen der Mietobergrenze. Für eine Person beispielsweise 10,50 € mtl., zwei Personen 13,65 €, drei Personen 16,80 € … und so halbwegs erfreulich weiter und so fort. Die Grenze der Brutto-Kaltmiete („alles außer Heizung“), jetzt und im Vergleich ab spätestens 01.01.21, sieht dann so aus:
Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
Bruttokaltmiete
Personen in Bedarfsgemeinschaft
ab dem 01.01.2021 spätestens
ab dem 01.01.2022
ab dem 01.09.2022
1 Person
420,50 Euro
416,00 Euro
435,00 Euro
2 Personen
530,40 Euro
524,55 Euro
547,95 Euro
3 Personen
658,40 Euro
651,20 Euro
680,00 Euro
4 Personen
793,25 Euro
784,70 Euro
819,85 Euro
5 Personen
939,40 Euro
929,50 Euro
971,30 Euro
6 Personen
1.032,00 Euro
1.021,20 Euro
1.066,80 Euro
7 Personen
1.118,00 Euro
1.106,30 Euro
1.155,70 Euro
8 Personen
1.185,80 Euro
1.173,20 Euro
1.226,40 Euro
9 Personen
1.224,00 Euro
1.210,50 Euro
1.264,50 Euro
jede weitere Person
81,60 Euro
80,70 Euro
84,30 Euro
Auch für Menschen, die mal „ungenehmigt“ umgezogen sind und deswegen nur eine gekürzte Miete erhalten, hat die Änderung der Mietobergrenzen Auswirkungen. Eine Prüfung aktueller, neuer Bescheide, die in das Jahr 2021 hinein reichen, wäre auf jeden Fall sinnvoll. Sofern Leistungen gekürzt werden, können ggf. höhere Zahlungen herbei geführt werden.
Falls ich Ihren aktuellen Bescheid prüfen soll – Prüfung kostenfrei – und wenn möglich beim JobCenter höhere Leistungen erlangen, senden Sie den frischen Bescheid per Mail an widerspruch@rechtsanwalt-essen.info oder per Post an die Kanzlei Dams, Kaiser-Otto-Platz 7, 45276 Essen. In jedem Fall sollte die hier auf der Seite erhältliche unterschriebene Vollmacht beigefügt sein, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Nach dem harten Lockdown ist selbstverständlich eine Besprechung in einer der Beratungsstellen gerne möglich.
Ich wünsche Ihnen trotz aller Widrigkeiten eine frohe, besinnliche und vor allem gesunde Weihnachtszeit.
Ihr
Carsten Dams Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht